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Hausratversicherung zahlt weihnachtliche Brandschäden
16.11.2018 10:20

Hausratversicherung zahlt weihnachtliche Brandschäden

Mehr als 10.000 Brandschäden zählen deutsche Hausratversicherer allein zwischen Weihnachten und Silvester. Die Ursachen reichen vom entflammten Adventskranz über den Kurzschluss in der Lichterkette bis hin zum Funkenflug aus dem offenen Kamin. Eine Hausratversicherung springt finanziell ein, wenn die Wohnungsausstattung durch Feuer beschädigt wird.

Schon eine kleine Unachtsamkeit wie eine umgefallene Kerze kann einen Brand auslösen und zum Totalschaden am beweglichen Hab und Gut führen. Das ist besonders belastend, wenn man sein Bankkonto für das neue Wohnzimmer, die teure Einbauküche oder die schicken Schlafzimmermöbel gerade erst bis zum letzten Cent geplündert hatte. Die Hausratversicherung zahlt durch Feuer entstandene Schäden am Inventar, zum Beispiel an Möbeln, Haushaltsgeräten, Unterhaltungselektronik oder Kleidung. Ersetzt werden auch Schäden, die das Löschwasser der Wohnungsausstattung zufügt. Beim Abschluss einer Hausratversicherung sollten Sie darauf achten, dass auch so genannte Sengschäden mitversichert sind, die ohne offene Flamme entstehen. Ein solcher Sengschaden liegt beispielsweise vor, wenn ein glühendes Stück Kohle aus dem Kamin fällt und ein Loch im Teppich verursacht, ohne dass es zum Brand kommt.

Wichtig: Vermeiden Sie als Hausratversicherter unbedingt eine so genannte Unterversicherung.  Ist die Versicherungssumme geringer als der Gesamtwert des Hausrats, kann der Versicherer im Schadenfall die Entschädigung sonst kürzen. Beispiel: Beträgt der Wert des Hausrats 40.000 Euro, ist aber nur eine Summe von 20.000 Euro versichert, ersetzt der Versicherer im Schadenfall auch nur die Hälfte der tatsächlichen Kosten. Vermeiden lässt sich das durch einen Vertrag nach dem Wohnflächenmodell: Man versichert pro Quadratmeter Wohnungsfläche eine pauschale Summe – meist um die 650 Euro – und der Versicherer ersetzt den Schaden in jedem Fall vollständig.

(Quelle: Aragon Media (FT) / Bild: publicdomainpictures@pixabay)

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